Gleichheit
Deutschland ist meistens ein sehr einladendes Land.
In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts, hat das deutsche Volk einen sehr begrüßenden und ein einladenden Ruf entwickelt.
Die Bundesregierung hat durch Artikel 3 des Deutschen Grundgesetzes für Gleichheit für jeden Menschen in Deutschland gesorgt. Artikel 3 lautet wie folgt:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
​